Folgende Ausgaben werden bei der Wertstellung im Anschlussmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Zeitspanne der Wertpapiere preiskürzend in Abzug gebracht, stattdessen schon bis zu einem, zufolge des freien Ermessens des Market Maker, früheren Augenblick in Gänze vom rechnerischen Wert der Zertifikate abgezogen:
• nach Richtschnur der Produktkonditionen erhobene Verwaltungsvergütunge;
• eine im Ausgabepreis für die
Zertifikate gegebenenfalls enthaltene Marge;
• im Emissionspreis für die Zertifikate gegebenenfalls enthaltene Dividenden und sonstige Erträge, welche nach der detaillierten Darlegung des Zertifikats finanziell dem Ausgeber zustehen.
Letztere werden häufig keineswegs erst dann preisschmälernd in Subtraktion gebracht, falls das jeweilige Bezugsgegenstand oder dessen Bestandteile 'ex Dividende' gehandelt werden, stattdessen bereits zu einem früheren Moment der Periode, und zwar auf der Basis der für die gesamte Zeitspanne oder eine bestimmte Ablaufzeit erwarteten Dividenden. Die Schnelligkeit dieses Abzugs ist dieserfalls unter anderem dependent von der Stufe eventueller Netto-Rückflüsse der Zertifikate zum Market Maker.
Die vom Market Maker im Anschlussmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerischen bzw. dem infolge der eben genannten Gegebenheiten wirtschaftlich zu erahnenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Moment divergieren. Obendrein kann der Market Maker ständig die zur Kursfindung besiegelte Methodenmenge ändern, beispielsweise die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen,geheißener: Spread, erweitern oder verkleinern.
Abgeltungen für den Absatz von Zertifikaten
Für ihre Arbeit im Kontext des Verkaufs von Zertifikaten können Kreditinstitute vom Emittenten Vergütungen erhalten. Im Primärbörsengeschäft, das heißt in der Effektenemissions- bzw. Zeichnungsphase, ist dieses regelmäßig der Fall.
Gelegentlich werden ebenfalls Zahlungen aus einer vom Ausgeber vereinnahmten Verwaltungsgebühr geleistet. Die Stufe solcher Provisionen wird im Allgemeinen in Interdependenz von beim Bankhaus vorliegenen (zu bestimmten Abgabeterminen in den Handelspapierdepots) einem Bestand am jeweiligen Zertifikat bewertet. Über nähere Einzelheiten informiert stets die depotführende Institution.