Inhaber aktien
Eigentümeraktien lauten nicht auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Besitzer. Bei Eigentümeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalien ausführbar.
Namensaktien
Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Aktieninhabers in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen. Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Vis-à-vis der Firma gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Lediglich diese mögen vor diesem Hintergrund in der Regel
Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Shareholder mag von der Gesellschaft Information über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Fakten begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Teilhaber grundsätzlich direkt von der Gesellschaft.
Ein Teilhaber ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch einpflegen zu lassen. Er gilt als nächstes aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Anteilseigner, was zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Organisation noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Angesichts dessen verliert er ebenso sein Wahlrecht. Das Recht auf Zahlung der Dividende ist von der Registrierung im Aktienregister keineswegs abhängig. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktieninhaber zum Fristende (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und nützt in Relation mit einem elektronischen Abwicklungssystem ferner der Abwicklung von Transaktionen, folglich Käufen und Verkäufen.
Aktien müssen in der Bundesrepublik Deutschland stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien emittiert werden, sowie der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) können von der Firma beschlossen werden.
Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Anteilseigner weiterführend an die Affirmation der Institution gebunden ist. Für die ausstellende Institution sind vinkulierte Namensaktien infolge dessen von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Aktieninhaberskreis behält. In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht vielerorts vor.