Ratgeber für MicroUnternehmen

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier,

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Teilhabers an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Shareholder wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.

Die folgenden Abschnitte behandeln die Aktien deutscher Unternehmen. Die Rechte, über die Sie als Aktionär einer ausländischen Aktiengesellschaft verfügen, reglementieren sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Landes.

Shareholder ist Teilhaber - keinesfalls Gläubiger
Als Eigentümer einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Handelspapier - Kreditgeber, statt dessen Mitinhaber der Gesellschaft, die die Aktien ausgibt. Daraus führen zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, aber gleichfalls Pflichten. Darunter ist speziell die Verbindlichkeit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu verstehen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Ausgabebetrag plus ggf. ein Aufgeld (Aufschlag), begrenzt. Nebenverbindlichkeiten sind bei dezidierten Aktienarten möglich; sie müssen als Folge in der Aktienurkunde im Einzelnen benannt werden.

Erträge: Dividenden und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Geldgeber zweierlei Erlösquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Quotationserträge. Die Aktie ist indes ein Fährnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsenkursgewinne noch - größtenteils - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt aber eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen grundlegend ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Ausformungsmöglichkeiten bestehen für die ausgebende Einrichtung vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Vorführung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) sowie hinsichtlich der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die detaillierte Ausarbeitung hinsichtlich der Übertragbarkeit bestimmt die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und limitier ggf. die unverwandte freie Negoziierbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.

Zitate

Nichts geschieht außer zunächst ein Traum.

Carl Sandburg

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