Ratgeber für MicroUnternehmen

"Fonds" sind ? (Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage)

"Fonds" sind ganz pauschal gesprochen Eigentum zur kollektiven Disposition.

Rechtlich und wirtschaftlich können solche Fonds sehr voneinander abweichend gestaltet sein. So mögen sich z. B. Investoren zu Personengesellschaften, z. B. einer KG, vereinen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu erstehen bzw. zu gestalten. Gemäß dem Fondsobjekt spricht man danach z. B. von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Ungleichartig gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Bestimmungen des Investmentgesetzes gelten.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagegesellschaft oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie zufolge der Maxime der Risikomischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Derivatinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und fachgerecht zu administrieren. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierbei der Name für die Palette der von Investoren eingezahlten Gelder und der hierfür zugelegten Vermögenswerte.

Anteile an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Erwerb von Investmentanteilscheinen werden Sie mitautorisiert am Sondervermögen. Ihr Anteil am Vermögen des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den alles in allem ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Fondsvermögens (dem so genannten Inventarwert), dividiert durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Mitwirkung an einem Investmentsondervermögens hat dadurch für Sie Spezifika eines versiert gemanagten Depots. Über die konkrete Dispositionspolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufskataloge und die Vertragsprämissen verbindliche Antwort.

Zitate

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Unbekannt

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