Ratgeber für MicroUnternehmen

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

Investitionsfonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und fremdstaatlichen Investitiongesellschaften offeriert:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Befugnis mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche ebenfalls die Compliance der gesetzlichen Anordnungen und der

Kontraktbedingungen beaufsichtigt. Geldanlagegesellschaften werden meist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; möglich ist auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Separation von eigenem Eigentum und Sondervermögen: Wenn Sie als Geldgeber Investmentanteilscheine einer deutschen Investitionsgesellschaft erkaufen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investmentgesellschaft, stattdessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Kapitalanlagefonds) zugeführt, das von der Investitionsfirma verwaltet wird. Das Sondervermögen soll vom eigenen Eigentum der Gesellschaft einzeln gehalten werden und haftet keineswegs für Außenstände der Investmentgesellschaft. Selbige strikte Abgrenzung dient speziell der Protektion der Anleger vor Verlust ihrer Gelder durch Forderungen Dritter gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.

Investitionsaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Besorgung von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften. Satzungsentsprechend festgesetzter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens gemäß der Prämisse der Risikomischung. Auch für sie hat Investmentgesetz Validität.

Ausländische Geldanlagegesellschaften
mögen wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (zum Beispiel Tochterunternehmen deutscher Kreditanstalten in Luxemburg). Es sind gleichwohl vielerorts ferner andere Formen alltäglich. Entsprechend des Herkunftslandes mögen große Differenzen in der legalen Grundannahme und der Rechtskonstruktion existieren.

Zitate

Keine Seifenblase is so leuchtend oder schwebt länger, als diejenigen, die durch einen erfolgreichen Lehrer erblasen werden.

Sir William Osler

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