Notierung
Zertifikate werden je nach Ausgestaltung in Stück oder in Prozent notier. Bei Stücknotierung können nur ganze Stücke gekauft werden. Ein Stück entsprecht mehrheitlich 100 € (zur Effektenemission), teils ebenso 1.000 €.
Bei stück-dokumentierten Einzelaktienzertifikaten mag es gleichfalls vorkommen, dass der Preis zur Ausgabe des Zertifikats sich am Kurs der unterliegenden Aktie orientiert.
Bestimmungsfaktoren des Emissionspreises
Folgende Rahmenbedingungen beeinflussen die Spezifizierung des Ausgabepreises, welche in den entsprechenden Produktbedingungen bestimmt werden:
• Wert des Basiswerts;
• Ergebnis eventueller abgewandelter Bestandteile des Zertifikats, welche in den Produktbedingungen im Einzelnen geregelt sind;
• Gewinnmarge: Ausgabeaufschlag auf den rechnerischen Wert, der vom Ausgeber nach freiem Ermessen festgelegt wird und speziell Kosten für Strukturierung und Sales von Zertifikaten abdeckt;
• ggf. festgelegte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder andere Entgelte.
Zu guter Letzt kann die Bank auf den so bestimmten Emissionspreis des Weiteren einen Ausgabeaufschlag berechnen.
Preisbedingende Faktoren während der Dauer
Der Preis eines Zertifikats wird von der Weiterentwicklung des jeweiligen Basiswertes und der selektierten Beschaffenheit bestimmt. Hingegen ebenfalls andere Aspekte wie die Wandelbarkeit, die Währung, Gewinnanteil/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung kommen in Frage.
Zu den Kontexten, auf deren Grundlage der Market Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören speziell:
• der arithmetische Wert;
• die Geld-Briefspanne (Spread): die Bandbreite bei Geld- und Briefkursen im Anschlussmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Anteilscheine und unter Ertragsgesichtspunkten fest;
• eine im Emissionspreis gegebenenfalls enthaltene Gewinnspanne;
• ein originär erhöhter Aufgeld;
• Entgelte/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Durchführungs- oder vergleichbare Gebühren nach Leitfaden der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Handelspapiere vom Ausschüttungsbetrag abzurechnen sind;
• Erträge: gezahlte oder antizipierte Gewinnanteile oder sonstige Erträge des Basiswertes oder dessen Einzelteile, wenn diese nach der Ausgestaltung des Zertifikats finanziell dem Begeber zustehen.