Sonderprägungen von Obligationen
Im Folgenden charakterisieren wir ein paar Anleihearten, welche besondere Rechte oder außergewöhnliche Nebenabreden integrieren, aber obendrein an eine sonstige Bezugsgröße verbunden sein können.
Wandelschuldverschreibungen: „Aktien auf Abruf"
Die Wandelobligation ist ein verzinsliches Anteilschein, welches normalerweise von Aktiengesellschaften begeben wird.
Wandelschuldverschreibungen (auch Wandelanleihe,
Wandelobligation oder convertible bond bezeichnet) sind Anleihen, die überwiegend von Aktiengesellschaften ausgegeben werden. Dem Eigentümer einer Wandelobligation wird das Recht zugestanden, selbige im Verlauf einer Wandlungsfrist und in einem bestimmten Wandlungsanteil in Aktien des Emittenten der Wandelschuldverschreibung zu wandeln.
Bei Wandelschuldverschreibungen müssen Sie grundsätzlich eine Sperrfrist berücksichtigen, in der ein Umtausch der Anleihen in Aktien nicht möglich ist. In den Obligationsbedingungen finden Sie gegebenenfalls einen festen Nachzahlungsbetrag bestimmt, den Sie bei einer Wandlung in Aktien zu zahlen haben; freilich ist gleichfalls die Deklaration eines wandelbaren, von bestimmten Bezugsgrößen (z. B. Dividendenauszahlung) verbundenen Wandlungspreises in den Schuldverschreibungsbedingungen möglich. Fest bestimmt sind darüber hinaus der letztmögliche Wandlungstag und der Wandlungsanteil.
Sowie Sie von Ihrem Wandlungsrecht keine Verwendung vornehmen, behalten Ihre Obligationen grundsätzlich das Format festverzinslicher Wertpapiere, welche am Ende der Ablaufzeit zum Nominalwert zurückgezahlt werden. Die Aktienausgabebedingungen können aber nicht zuletzt eine Pflichtumwandlung am Abschluss der Zeitdauer vorsehen (Pflichtwandelanleihe).
Bei gestiegenen Kursen des Wandlungsgegenstandes, also etwa der Aktie, bieten Wandelanleihen die Aussicht, vermittels der Wandlung einen erhöhten Wertzuwachs zu erwirken, denn dies bei „normalen" Anleihen der Fall wäre. Diesem Nutzeffekt des Wandlungsrechts steht freilich eine Verzinsung der Wandelanleihe vis-à-vis, welche unter dem Marktzinsniveau liegt.
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