Hybridanleihen
Aus der Perspektive des Begebers handelt es sich im Zusammenhang der Hybridanleihen um eine Mischart aus Eigen- und Fremdkapital mit aktien- und rentengleichartigen Eigenschaften.
Hybridkreditbeanspruchungen haben größtenteils eine unbeschränkte Zeitdauer.
Ein Kündigungsrecht vermittels des Investors ist unausgesetzt undurchführbar, aber mag in den Anleihebedingungen ein Kündigungsrecht für den Ausgeber beabsichtigt sein.
Hybridkreditbeanspruchung sind nachrangige Kreditbeanspruchung (Rang im Zahlungseinstellungsfall von Relevanz). Sie mögen zum Handel an der Effektenbörse eingeführt werden.
Hybridkreditbeanspruchungen weisen zum Moment der Effektenemission zumeist einen Festzins auf, welcher hinterher mittels einer flexibelen Verzinsung abgelöst wird. Unähnlich als bei anderen Obligationsformen sind Zinszahlungen vom Geschäftserfolg des Ausgebers bedingt.
So können die Schuldverschreibungsbedingungen etwa bestimmen, dass eine Zinszahlung allein in den Jahren erfolgt, in denen die herausgebende Unternehmung ferner eine Dividende ausschüttet.
Strukturierte Kreditbeanspruchungen
Eine Zusammenstellung aus Obligations- und Aktienprofil
Strukturierte Kreditbeanspruchungen mögen z. B. eine Zusammenstellung aus Anleihe- und Aktienprofilen bezeichnen. Je nach Ausgestaltung führen sie zu unterschiedlichen Gewinnmarge-Wagnis-Strukturen. Man findet bei diesen Anleihen eine Anzahl fantasievoller Notationen für die Erzeugnisse.
Ungeachtet der Unterschiede in der Namensfindung und in der detaillierten Ausarbeitung lassen sich im Essentiellen zwei Gruppen unterscheiden: Aktienanleihen als Hochkuponanleihen mit Aktienandienungsrecht und Kreditbeanspruchungen mit einer Verzinsung, die sich an der Wertweiterentwicklung eines Index oder eines Aktienkorbs orientiert.
Aktienanleihen - "Bezahlung in Aktien möglich": Die Aktienobligation funktioniert exakt vice versa wie die Wandelobligation.
Darum spricht man weiters von "Reverse Convertibles": Nicht der Finanzier erhält eine Autorisierung zum Bezug von Aktien, vielmehr hat der Begeber unter expliziten Grundvoraussetzungen die Berechtigung, an Stelle der Bezahlung des Nominal betrags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien zu liefern.
Im Zusammenhang dieses Risikos bekommen Sie eine über dem Marktzins liegende Verzinsung.