Ratgeber für MicroUnternehmen

Anteilseigner nicht verpflichtet das Aktienbuch einpflegen zu lassen

Eigentümer aktien
Eigneraktien lauten nicht auf den Namen, sondern auf den jeweiligen Inhaber. Bei Eigneraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalien möglich.

Namensaktien
Namensaktien werden grundsätzlich auf den Namen des Anteilseigners in das Aktienregister der AG eingetragen. Dabei werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Quantität der gehaltenen Aktien eingetragen,

so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Gegenüber der Gesellschaft gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können von daher grundsätzlich Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktieninhaber mag von der Firma Auskunft über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Informationen verlangen. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Shareholder im Großen und Ganzen unmittelbar von der Gesellschaft.

Ein Aktieninhaber ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch erfassen zu lassen. Er gilt hinterher aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Teilhaber, welches zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Organisation noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er gleichfalls sein Stimmrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Registrierung im Aktienbuch nicht dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktienbesitzer zum Deadline (geheißen: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und dient in Verkettung mit einem elektronischen Abwicklungssystem ferner der Ausführung von Transaktionen, also Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der BRD stets dann in der Art von Namensaktien ausgegeben werden, falls der Nennbetrag nicht ganz eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) mögen von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Aktienbesitzer des Weiteren an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Für die ausstellende Firma sind vinkulierte Namensaktien insofern von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Aktionärskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien hingegen nicht mehrheitlich vor.

Zitate

Fürchten Sie nie, etwas Neues zu probieren ... denn die Arche Noah wurde von Amateuren gebaut, die Titanic von Experten!

Unbekannt

 

You are here: Home Ratgeber MicroUnternehmen Finanzen Anteilseigner nicht verpflichtet das Aktienbuch einpflegen zu lassen