Ratgeber für MicroUnternehmen

Im Zuge einer Optionsanleihe mag es

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenso exchangeable bonds bezeichnet) sind Schuldverschreibungen, welche dem Besitzer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Investor erhält folglich nicht Aktien der Organisation, die die Schuldverschreibung emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Herkömmliche Optionsanleihen agieren verwandt wie Wandelobligationen: Auch sie beinhalten ein Recht, normalerweise zum Bezug von Aktien, indes nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Investor das Recht zur Anschaffung von Aktien oder ferner anderen vertretbaren (handelbaren) Anlagengegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu zuvor determinierten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann ebenfalls ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe per se wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe mag es von daher bis zu drei unterschiedliche Quotationen geben: nämlich jeweilig einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich nicht einzig auf Aktien, sondern zudem auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine definitive andere Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu kaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines determinierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.

Zitate

Ohne Plan, kein Erfolg.

Unbekannt

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