Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktieninhabers an einer Aktiengesellschaft in einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Aktionär wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dadurch Mitinhaber des Gesellschaftsbesitzs.
Die folgenden Textabschnitte behandeln die Aktien deutscher Großunternehmen. Die Rechte,
über welche Sie als Aktieninhaber einer fremdstaatlichen Aktiengesellschaft verfügen, determinieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Landes.
Aktieninhaber ist Mitbesitzer - keineswegs Gläubiger
Als Besitzer einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Anteilschein - Gläubiger, statt dessen Mitinhaber der Organisation, die die Aktien ausgibt. Daraus basieren zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, hingegen weiters Pflichten. Darunter ist insbesondere die Verpflichtung zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu erfassen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennbetrag plus gegebenenfalls ein Aufgeld (Agio), beschränkt. Nebenobliegenheiten sind bei expliziten Aktienarten möglich; sie müssen hierbei in der Urkunde im Einzelnen bezeichnet werden.
Erträge: Gewinnanteile und Aufwertungen
Die Aktie bietet dem Investor zweierlei Erlösquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Börsennotierungserlöse. Die Aktie ist gleichwohl ein Wagnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Kursgewinne noch - im Großen und Ganzen - Dividenden garantiert werden. Erfolgt dennoch eine Dividendenzahlung, so steht Ihnen in der Regel ein bestimmter Anteil daran zu.
Aktie ist keineswegs gleich Aktie: Ausprägungsmöglichkeiten bestehen für die auflegende Gesellschaft vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Darstellung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) ebenso wie betreffend der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).
Die Ausgestaltung bezüglich der Übertragbarkeit dezidiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die fortwährende freie Verhandlungsfähigkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.
Ratgeber für MicroUnternehmen
- Parent Category: Ratgeber MicroUnternehmer
- Category: Finanzen
- Written by rjo
- Hits: 882