Ratgeber für MicroUnternehmen

Optionsanleihen sind

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenso exchangeable bonds bezeichnet) sind Obligationen, welche dem Besitzer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Anleger erhält demnach nicht Aktien der Unternehmung, die die Obligation emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen wirken ähnlich wie Wandelanleihen: Auch sie inkludieren ein Recht, normalerweise zum Bezug von Aktien, durchaus nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Anleihe.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Investor das Recht zur Besorgung von Aktien oder ferner anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Vermögenswerten in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Der Optionsschein kann eigenständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu im Voraus bestimmten Konditionen beziehen; statt der Belieferung kann außerdem ein Barausgleich intendiert sein. Die Optionsanleihe selbst wird keineswegs umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Rahmen einer Optionsanleihe mag es folglich bis zu drei unterschiedliche Kurse geben: mithin jeweilig einen Kurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich keineswegs einzig auf Aktien, statt dessen ebenso auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Option auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine dezidierte alternative Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu kaufen (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines bestimmten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.

Zitate

Man kann einer Zuschauerschaft fast alles erkennen lassen, wenn man selbst daran glaubt.
Mary Renault
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