Ratgeber für MicroUnternehmen

Zusätzliche Rückzahlung bei zu früher Kündigung

Zusätzliche Rückzahlung bei zu früher Kündigung

Ein Emittent kann sich in den Schuldverschreibungsbedingungen eine zusätzliche Tilgung durch Vertragsaufhebung der Schuldverschreibung vorbehalten (verfrühte Aufhebung) - mehrheitlich unter

Vereinbarung einer Anzahl vertragsauflösungsfreier Jahre. Bisweilen können die Schuldverschreibungsbedingungen auch dem Käufer der Schuldverschreibung ein zu frühes Vertragsaufhebungsrecht einräumen.

Verzinsung

Die Verzinsung, die Sie als Investor vom Emittenten auf das nominal angelegte Kapital (den Nennbetrag des Papiers) erhalten, ist ebenfalls in den jeweiligen Obligationsbedingungen geregelt. Unterdies gibt es nicht allein den „klassischen" Festzins und den flexibelen, den jeweiligen Marktbedingungen angepassten Zinssatz: Mittendrin ist eine große Zahl von Mischformen möglich.

Anleihen und ihre Zinsausprägung

Klassische festverzinsliche Anleihen
Festzins-Anleihen - ebenso Straight Bonds bezeichnet - haben eine invariabele feste Verzinsung (Nominalzins) für die ganze Frist. Der Zins wird in der BRD vornehmlich alljährlich, in anderen Ländern mehrheitlich halballjährlich (z. B. in den USA), nachträglich gezahlt.

Anleihen mit variabelen Zinssätzen (Floating Rate Notes)

Floating Rate Notes (konzis „Floater") gewähren keinen festen, statt dessen einen veränderlichen Zinsertrag. Nach jeder Zinszeitspanne, wie nach Abarbeitung von drei, sechs oder zwölf Monaten zahlt der Begeber der Obligation die Zinsen; im gleichen Atemzug gibt er den Zinssatz für die neue Spanne bekannt. Dieser Zinsfuß orientiert sich an einem Referenzzinsfuß, in der Regel an Geldmarktsätzen wie EURIBOR (= European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (= London Interbank Offered Rate).

Die Geldmarktsätze EURIBOR und LIBOR sind die Zinsfüße, zu denen konkrete Kreditanstalten in Ländern der Europäischen Währungsunion bzw. in London disponibel sind, Gelder bei anderen Kreditanstalten kurzzeitig anzulegen. Diese Sätze deklarieren, zu welchem Zinsfuß Bankhäuser bei Bedarf temporäre Dispositionen tätigen würden.

 

Zitate

Glück gehört den Genügsamen.

Aristoteles

You are here: Home Ratgeber MicroUnternehmen Finanzen Zusätzliche Rückzahlung bei zu früher Kündigung