Die perfekte Gegebenheit des Entscheidungsträgers geht von einem perfekten Ausmaß der Bestimmtheit und Vollzähligkeit der entscheidungsrelevanten Informationen aus; er steht vor dem Aufgabenstellung, seine Entscheidungen, und deren Vollzug, an die Chancen und Notwendigkeiten seiner Umwelt anzupassen.
Die tatsächliche Situation des Entscheidungsträgers ist aber dadurch gekennzeichnet, dass er nur in außergewöhnlichen Fällen ideal und präzise im Bilde ist. Für die überwiegende Anzahl seiner Entscheidungen muss er sich mit unexakten und unbestimmten Informationen zufrieden geben, die aus der Subjektivität der informationsaufbereitenden Stellen , unzureichender bzw. inkompletter Presseberichterstattung, vermisster statistischer Unterlagen u.a.m. herstammen. Somit existiert immer Bedenken, obgleich deren Grad von Land zu Land variiert. Die Problematik stellt sich in der Bestimmung der äußersten Fehlergrenzen in der Wahrscheinlichkeiten innerhalb dieser Grenzen.
Darüber hinaus besteht das Planungsrisiko darin, dass nicht konstant das eintritt, was vorhergesagt wurde. Dies wirkt zum Teil aus der Unstetigkeit bezüglich der Effektivgegebenheit. Aber, auch ein höherer Grad an Kompetenz um der augenblicklichen Tatsächlichkeit werde das Planungsrisiko nicht vollends ausräumen.
Es kann nicht Aufgabe der Planungen im Unternehmen sein, die Risiken uneingeschränkt oder teilweise auszuräumen. Vielmehr sollte die Planung dem Sinn dienen, die bestehenden Risiken weit gehend aufzuzeigen, um auf die notwendige Entgegnung beim Eintritt des Risikofalles vorzubereiten, die Replikfähigkeit zu schaffen; denn die Entwicklungsmöglichkeiten eines Unternehmens sind ihm, wie seine Eventualitäten, untrennbar verbunden.