Ratgeber für MicroUnternehmen

Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel durch Ärzte

BGH Urteil 29.05.2008 – I ZR 75/05

Dem Sinne des Urteils nach verstösst ein Arzt weder gegen das Berufsrecht der Ärzte noch gegen das Wettbewerbsrecht, wenn die Vertriebstätigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln organisatorisch, zeitlich, wirtschaftlich und rechtlich von seiner ärztlichen Tätigkeit getrennt ist.

Damit hat die Ausübung einer Networkertätigkeit durch einen Arzt an Rechtssicherheit gewonnen.

Anm. d. Red.: Ärzte sind doch schon aufgrund Ihrer Wissens um Nahrungsergänzungsmittel geradezu prädestiniert, solche auch zu vertreiben.

Zitate

Die Belohnung für eine gelungene Sache ist, es getan zu haben.

Ralph Waldo Emerson

You are here: Home Ratgeber MicroUnternehmen Ratgeber Solo-Selbständige Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel durch Ärzte