Marktpartner können in drei Bereiche aufgeteilt werden. Es sind dies ebendiese Subjekte oder Kollektive, die als Partner der Firma mit ihr in ökonomischer Beziehung stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Personalbestand
Versorger
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Konkurrenten
Als Marktbegleiter in engerem Sinngehalt zählen all selbige Unternehmensorganisationen, die Produkte zur Deckung desselben Bedürfnisses bereitstellen. Die Elaborate haben ähnliche Funktionalitäten oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Autoerzeuger direkt mit anderen Fertigern von Autos.
Konkurrenten im weiteren Sinn treten vor allem auf, falls es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erledigung von Wünschen geht, die im Abschnitt des Repräsentations-, Erziehungs-, Rekonvaleszenzs- und Wertstrebens liegen.
Insoweit rivalisieren die Visite von Genießerlokalen, die Besorgung chicer Kleidung, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man in diesem Zusammenhang von „ uneingeschränkter Konkurrenz".
Die Allgemeinheit
Die Einbettung der Organisation in einen gesellschaftlichen Relationsrahmen bringt Beziehungen zu Instituten wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Medien, Kirche, Kommunen usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Eigenschaftenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Beziehungen zwischen den einzelnen Gliedern und am reibungslosen Durchfluss der Produkte im Verteilungsverfahren beteiligt sind.
Als Exempel für Absatzgehilfen sind zu nennen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Ausfuhrhändler, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Meinungsforschungsunternehmen.
Agenten
Diesbezüglich zählen der Handel und die sog. mittelbaren Absatzmittler wie Ärzte (in der Pharmazeutische Branche), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Verbraucher und Nutzer)