Ausstaffierung
Die Ausstaffierungsmerkmale einer Obligation sind in den so benannten Anleihenbedingungen (Emissionsbedingungen) im Detail aufgeführt: Selbige notieren jedwede für die Obligation und die Rechtsbeziehungen
zwischen Begebern und Anleger wichtigen Einzelheiten. Nun zählen neben dem Fassungsjahr vor allem die folgenden Spezialitäten:
Dauer
Währung
Rückzahlung
Rang im Konkursfall oder bei Liquidation des Schuldners
Verzinsung
Zeitdauer
Hier lassen sich zeitnahe Obligationn (bis vier Jahre Laufzeit), mittelfristige Obligationen (zwischen vier und acht Jahren Frist) und langfristige Obligationen (mehr als acht Jahre Dauer) unterscheiden.
Als Dauer wird die Zeitspanne zwischen dem in den Obligationsbedingungen benannten Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Obligation bezeichnet.
Tilgung
Die Rückzahlung von Anleihen mag entweder über ordentliche oder über außersystematische Rückzahlungen erfolgen.
Ordentliche Rückzahlung: Rückzahlung innerhalb eines festgelegten Rahmens
„Planmäßig" bedeutet nicht auf jeden Fall, dass Sie als Finanzier den Rückzahlungsaugenblick bereits im Voraus kennen. Für eine ordentliche Tilgung gibt es grundsätzlich drei Opportunitäten:
• Bei gesamtfälligen Schuldverschreibungen erlangen Sie generell den Nennwert in einer Summe am Ende der Ablaufzeit zurückgezahlt. Bei der Kategorie der verzinslichen Anlage liegt mithin der Zeitpunkt des Kapitalrückflusses vonseiten des Emittenten fest.
• Annuitäten-Schuldverschreibungen andererseits werden keinesfalls in einer Summe, stattdessen nach und nach in mehreren konstanten Jahresraten zurückgezahlt. Mit der Rückzahlung wird meistens nach einer rückzahlungsfreien Periode von drei bis fünf Jahren begonnen.
Bei Auslosungsobligationen erfolgt die Tilgung nach Ablauf einer Anhäufung tilgungsfreier Jahre zu unterschiedlichen Terminen. Als einzelner Anleger wissen Sie also nicht, zu welchem dieser Termine die Wertpapiere, die in Ihrem Vermögen sind, fällig werden. Der Begeber ermittelt über eine Auslosungsroutine (vornehmlich nach Endziffern, Serien oder Gruppen) die Anteilscheinurkunden, die am nächstfälligen Tilgungstermin zurückgezahlt werden.