Ratgeber für MicroUnternehmen

Besteuerung beim Anleger

Betrachten Sie bei dem Geschäftsratschluss Ihre monetären Verhältnisse darauf, ob Sie zur Zahlung der Abgaben und bei Bedarf kurzfristigen Tilgung des Kredits auch darauffolgend in der Lage sind, wenn anstelle der antizipierten Gewinne Verluste auftreten. Im Einzelnen bestehen besonders folgende Unwägbarkeiten:
Wandlung des Kreditzinssatzes;
Beleihungswertverminderung des Depots vermöge Kursverfall;
Nachschuss aus anderen Liquiditätsmitteln, um die Deckungsbeziehung wiederherzustellen und andere Kreditkosten zu bestreiten (gerade Sollzinsen,

die vermöge der beliehenen Papiere nicht besichert werden);
Veräusserung der Depotwerte mit Schwund, insoweit Nachschuss nicht geschieht oder nicht reicht;
Verwendung des kompletten Depotbestands bei Pfandfälligkeit;
Verpflichtung zur Rückzahlung der Restbestandsschulden bei nicht ausreichender Rendite aus der Auswertung des Depots.

Auch bei einem Anleihendepot ist eine Beleih ung mit Eventualitäten für Sie gekoppelt: Namentlich bei langlaufenden Kreditbeanspruchung mag eine starke Steigerung des Kapitalmarktzinsniveaus zu Kurseinbußen führen, solcherart dass die darlehengebende Institution in Sachen Uberschreitung des Beleihungszusammenhangs andere Absicherung von Ihnen nachfordern kann. Sowie Sie diese Abdeckung nicht herbeischaffen können, so ist das Finanzinstitut etwaig zu einem Absatz Ihrer Depotwerte gezwungen.

Im Übrigen können steuerliche Fährnisse auf eine Geldanlage einwirken: Besteuerung beim Anleger
Als Investor, der auf Gewinnspanne und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Behandlungen Ihrer Kapitalanlage respektieren. Letzten Endes ist der Nettoertrag für Sie von Geltung, sprich der Ertrag nach Abzug der Steuern.

Kapitalgewinne sind einkommensteuerpflichtig. Informieren Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Behandlung zu Ihrer angelegten Disposition, und vergewissern Sie sich, ob diese Disposition auch unter dieser abgetrennten Sichtweise Ihren subjektiven Erwartungen zureichennd ist. Unterdies ist Ihr Steuerberater gut die veritabele Informationsquelle. Bitte respektieren Sie im Übrigen, dass die steuerliche Verfahrensweise bei Kursgewinnspann und Wertpapiererträgen vom Gesetzgeber abgeändert werden mag.

Zitate

Denken ist geprobte Aktivität.

Sigmund Freud

You are here: Home Ratgeber MicroUnternehmen Finanzen Besteuerung beim Anleger