Die Verfahrensweise bei der Nutzwertanalyse lässt sich in sieben Schritten unterteilen:
1. Abgrenzung der Ziele respektive der Kriterien
2. Gewichtung der Ziele
3. Auswahl einer probaten Skalierung
4. Determinierung und Beurteilung der Auswahlmöglichkeiten
5. Recherche der Nutzwerte
6. Sensibilitätsuntersuchung
7. Determinierung der Vorrangsordnung der Wahlmöglichkeitn
Im Schrifttum wird bei Auslandsinvestitionen differenziert in direkten Investitionen und Portfolioinvestitionen. Hierbei wird als Entscheidungskriterium angegeben, ob der Anleger langfristige Entscheidungsrechte über das Anschaffungsobjekt erhält (Direktinvestitionen) oder nicht erhält (Finanz- oder Portfolioinvestitionen).
Eine unmittelbare Auslandsinvestition liegt vor, sobald die anlegende Organisation die Entscheidungsbegebenheitene steuern kann, durch die die Zahlungsströme angewiesen werden.
Andererseits spricht man von einer Portfolioinvestitionen, sowie sich die Wirkung der investierenden Organisation auf den Zahlungslauf limitiert.
Anwendungsmöglichkeiten der Organisation auf weltumspannender Ebene sind zu erkennen in Gestalt von Gründungsinvestitionen zur Errichtung von Untersystemen, als Folgeinvestitionen in bestehende Teilsysteme der globalen Organisation, als Multinational Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen auf globaler Ebene) oder als Mitwirkung an ein bereits bestehendes ausländisches Unternehmen. Eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit eröffnet sich der internationalen Organisation in der Vergabe von Ermächtigungen (Patent-, Prototyp- oder Nutzrechte an das Ausland.