In der Gepflogenheit können Investitionsinitiativen sowohl nach der "top-down-method" oder dem "bottom-up-method" ablaufen, wobei die Praxis zum größten Teil
Mischformen aufzeigt. Die Vorhabensplanung und -Struktur bedingt das nachsenden von Investitionsrückmeldungen von oben nach unten in der organisatorischen Rangordnungstruktur, da ja die methodische Investitionsplanung wird von den vorgelagerten Subsystemen und im Endeffekt vom Zielsystem (Firmaspolitik) bestimmt, von den firmenpolitischen Zielsetzungen bestimmenden konzernpolitischen Einflüssen.
In Letzterem Zuständigkeitsbereich hängt die Investitionsresolution von dem Maß an Macht ab, welche die Konzernobergeschäftsleitung ausübt oder in keinerlei Hinsicht ausübt. Die Bemühungen der Konzernführung können hierbei sein: Gewinn- und steuerpolitische Auswirkungen für den Konzern oder Umschichtungs- und Renditeveränderungsbestrebungen.
Die größere Anhäufung von Investitionsanstößen ist allemal der "bottom-up-method" zuzuschreiben, angesichts der Tatsache, dass die Firma sich hier des Erfindungsreichtums der gesamten Belegschaft bedienen kann, zum Exempel indem sie ein Unternehmungs-Vorschlagswesen einrichtet. Im allgemeinen erfolgt die Investitionsmaßnahme, die von größerer finanzieller und ergiebiger Bedeutsamkeit ist, von der Abteilungs- und Bereichsleitungsebene .
Die Zubereitung von Investitionsentscheidungen
Rationalisierungs-, Zerteilungs- und Anpassungs-Investitionsentscheidungen stehen mittlerweile im Vordergrund bei der Anpassung an die Dynamik der Marktverhältnisse und bei der Sicherstellung eines existenzunerlässlichen Organisationswachstums. Wiederum verringert der immer wieder steigende Grundkostenanteil an den Gesamtkosten die Rührigkeit des Firma und dies trefflich bei steigernder Anlagenintensität/Kapitalintensität moderner industrieller Unternehmen.
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