Sonnenschutzprodukte vom Vorjahr nicht weiter gebrauchen
Falsch. Die Sonnenfilter und übrigen wichtigen Ingredienzen bleiben ca. ein Jahr kompakt - und das ebenfalls im begonnenen Fabrikat. Beobachten können Sie das an dem Symbol eines geöffneten Tiegels,
welcher auf dem Fabrikat abgebildet ist. Steht derbei etwa "12 M", bedeutet es, dass die Creme oder Milk minimal noch zwölf Monate nach dem Öffnen haltbar ist.
Tipp: Dokumentieren Sie sich den Zeitpunkt der ersten Verwendung einfach auf das Behältnis und bewahren Sie das angebrochene Erzeugnis nach dem Urlaub im Kühlschrank auf, so sind Sie auf der ungefährdeten Seite. Wenn das Sonnenschutzfabrikat allerdings abscheulich riecht oder sich in seiner Struktur verändert hat, ist wegschmeißen besser.
Reguläres Nachsalben verlängert die Sonnenschutzperiode
Inkorrekt. Die Sonnenschutzperiode lässt sich mittels regelmäßigen Nachcremens dummerweise nicht verlängern. Sie berechnet sich aus der Eigenschutzzeitspanne der Haut (je nach Hautsorte und Sonnen intensität zwischen fünf und 30 Minuten), vervielfacht mit dem Lichtschutzkennzeichen Ihrer Salbe. Das bedeutet: Sie dürfen mit heller, sonnenunvertrautter Haut maximal 240 Minuten, also etwa vier Stunden, in der Sonne weilen.
Hautärzte empfehlen dazu, diese Zeitdauer nicht wirklich auszunutzen, statt dessen schon vorzeitdauerig in den Schatten zu gehen. Jede 2. Stunde nachzusalben ist freilich dennoch wichtig, bloß so bleibt der komplette, auf dem Behälter ausgelobte Lichtschutz durchaus erhalten.
Für das Gesicht benötigt man keine einzelne Sonnencreme
Nicht rundum unrichtig. Spezielle Sonnensalben für das Gesicht sind meistens so formuliert, dass Sie minder glänzen und keine Unsauberkeiten anzetteln können (nicht-komedogen). Und da das Gesicht im Ablauf des Jahres speziell viel Sonne abbekommt, involvieren Gesichtssonnensalben nebst eine Ultraviolett-Protektion gerade viele Anti-Aging-Substanzen wie Oxidationsinhibitoren und andere Wirkstoffe, welche gegen freie Radikale wirken.